
Tilgungszuschuss für Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes
Sehr geehrte Damen und Herren,
über dieses Portal konnten Neuanträge auf Gewährung des Tilgungszuschusses ausschließlich bis zum 24. Februar 2021, 24:00 Uhr, gestellt werden.
Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben und zur Nachreichung von Unterlagen aufgefordert worden sein, so können Sie diese bei Ihre zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bis zum 31. März 2021 nachreichen. Bitte nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse, die Ihnen von Ihrer IHK mitgeteilt wurde. Sollte Sie keine entsprechende E-Mail-Adresse von Ihrer IHK mitgeteilt bekommen haben, nehmen Sie bitte mit dieser Kontakt auf.